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   BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05   

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https://dejure.org/2005,22416
BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05 (https://dejure.org/2005,22416)
BPatG, Entscheidung vom 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05 (https://dejure.org/2005,22416)
BPatG, Entscheidung vom 17. August 2005 - 20 W (pat) 307/05 (https://dejure.org/2005,22416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05
    Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der beanspruchten Erfindung benötigt, müssen jedoch nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben (BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II, GRUR 2004, 47, III. 4. - blasenfreie Gummibahn I, jeweils zu § 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05
    Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der beanspruchten Erfindung benötigt, müssen jedoch nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben (BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II, GRUR 2004, 47, III. 4. - blasenfreie Gummibahn I, jeweils zu § 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG).
  • BPatG, 26.03.2002 - 20 W (pat) 15/00
    Auszug aus BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05
    Wie schon in der Entscheidung des Senats 20 W (pat) 15/00 "Automatische Umschaltung" (BPatGE 45, 80 = Mitt 2002, 279) unter II A 2 d ausgeführt, ist der Hinweis auf eine unzulässige Erweiterung durch einen Disclaimer ua wegen der Pflicht zur Information der Öffentlichkeit geboten.
  • BPatG, 21.03.2001 - 2 Ni 42/99
    Auszug aus BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05
    In Übereinstimmung mit Begründungen, die zu entsprechenden Entscheidungen in Nichtigkeitsverfahren formuliert wurden, vergleiche 2 Ni 47/98 "Fernsehgerätbetriebsparameteranzeige" (BPatGE 42, 57-67) und 2 Ni 42/99 "Eindringalarmsystem" (BPatGE 44, 123-130), wird in der Disclaimerlösung der gerechteste Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit auf größtmögliche Rechtssicherheit und des Patentinhabers auf weitestgehenden Erhalt seines Schutzrechts gesehen.
  • BPatG, 18.08.1999 - 2 Ni 47/98
    Auszug aus BPatG, 17.08.2005 - 20 W (pat) 307/05
    In Übereinstimmung mit Begründungen, die zu entsprechenden Entscheidungen in Nichtigkeitsverfahren formuliert wurden, vergleiche 2 Ni 47/98 "Fernsehgerätbetriebsparameteranzeige" (BPatGE 42, 57-67) und 2 Ni 42/99 "Eindringalarmsystem" (BPatGE 44, 123-130), wird in der Disclaimerlösung der gerechteste Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit auf größtmögliche Rechtssicherheit und des Patentinhabers auf weitestgehenden Erhalt seines Schutzrechts gesehen.
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Diese Auffassung wird in der Sache auch vom Bundespatentgericht vertreten, das es in solchen Fällen aber für erforderlich hält, die Ansprüche oder die Beschreibung um eine Erklärung ("nach Art eines Disclaimers") zu ergänzen, dass aus der unzulässigen Änderung Rechte nicht hergeleitet werden (vgl. nur BPatG, Urteil vom 18. August 1999 - 2 Ni 47/98, BPatGE 42, 57 = GRUR 2000, 302, 304 ff.; Urteil vom 21. März 2001 - 2 Ni 42/99 (EU), BPatGE 44, 123, 129 f.; Beschluss vom 17. August 2005 - 20 W (pat) 307/05, GRUR 2006, 487).
  • BPatG, 24.06.2008 - 23 W (pat) 350/04
    Diese Erweiterung wird jedoch durch die Aufnahme eines Disclaimers in die Beschreibungseinleitung zur Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem nicht offenbarten und dem ursprünglichen Merkmal sowohl im Haupt- wie auch in den Hilfsanträgen insoweit wieder rückgängig gemacht, als dass hierdurch deutlich wird, in welchem Umfang das Patent auf das ursprünglich Offenbarte beschränkt wird (vgl. BPatG, GRUR 2006, Seite 487, Leitsatz - "Semantischer Disclaimer").
  • BPatG, 19.05.2014 - 9 W (pat) 373/05
    Wie in der Entscheidung des Senats 20 W (pat) 307/05 "semantischer Disclaimer" (GRUR 2006, 487 - 489) diesbezüglich ausgeführt, wurde der Hinweis auf eine unzulässige Erweiterung durch einen Disclaimer unter anderem wegen der Pflicht zur Information der Öffentlichkeit als geboten angesehen.
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